Mit der Stadt Hochheim am Main arbeitet die HLG seit 2006 in der Bodenbevorratung auf der Grundlage der „alten“ Grundsatzvereinbarung zusammen. Zurzeit bestehen auf Grundlage dieser „alten“ Grundsatzvereinbarung insgesamt 5 Anlagen, 2 weitere stehen in den „Startlöchern“.
Gemeinsam wurden bereits erfolgreich das Gewerbegebiet „Östliche Frankfurter Straße“, das Wohnbaugebiet „Zwischen Nordenstädter Landstraße und Massenheimer Straße“ und das „Tetra Pak Gelände“ entwickelt.
Am 28.07.2022 wurden nun mit der Beurkundung der Projektrahmenvereinbarung die Weichen für künftige Entwicklungen mit der HLG gestellt und die Grundzüge der weiteren Zusammenarbeit mit der Stadt Hochheim am Main auf Grundlage der aktuellen „Richtlinien zur Bodenbevorratung" des Landes Hessen geregelt.
Aktuell befindet sich die 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Östliche Frankfurter Straße“ in der Offenlage. Hierbei handelt es sich um Erweiterungsflächen südlich des bestehenden Gebietes. Zudem finden derzeit Gespräche zur 3. und 4. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Östliche Frankfurter Straße“ statt.
Auch hier handelt es sich um die Ausweisung weiterer Gewerbegebietsflächen, u a. um örtlich ansässigen Betrieben Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten.
Für den Stadtteil Massenheim steht ebenfalls eine Gewerbegebietsausweisung an.
Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit!