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Innenentwicklung

Die Innenentwicklung beschreibt die Neu- und Umgestaltung von Flächen innerhalb einer bestehenden Siedlung. Sie steht im Gegensatz zur Außenentwicklung. Vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Stadtentwicklung ist die Innenentwicklung der Außenentwicklung vorzuziehen. Dieser Grundsatz planerischen Handelns findet sich als Grundsatz im Baugesetzbuch (BauGB § 1) wieder.

Dennoch zeigt sich in der Praxis nicht selten ein anderes Bild. Insbesondere durch den demografischen Wandel, den innerörtlichen Leerstand (z. B. durch aufgegebene Gewerbebetriebe) und geänderte Ansprüche an Wohnen entstehen Hürden zur weiteren Entwicklung.

Aufgaben der Innenentwicklung:

  • Nachnutzung: Leerstand in Bestandsgebäuden wird einer Nachnutzung zugeführt, z. B. über die Sanierung vorhandener Bebauung, Anpassung der Nutzformen, aktives Bewerben von Leerständen, Innenentwicklungsprogramme unter Einbeziehung der Bevölkerung, Investoren, Förderprogramme und Hauseigentümer.
  • Nachverdichtung: Hierzu zählen das Schließen von Baulücken, die Zuführung der Nutzung von Brachflächen oder auch die Erweiterung/Aufstockung bereits vorhandener Bebauung. Im Ziel der Nachverdichtung steht die Vermeidung weiterer Flächenbedarfe sowie die Erfüllung des Grundsatzes der Bauplanung.
  • Flächenentwicklung. Durch die Entwicklung von Brachflächen zu öffentlichen Flächen lässt sich die Lebensqualität innerhalb der Siedlung aufwerten. Neben der Entwicklung von Grün- und Parkflächen sind weitere Nutzungsmöglichkeiten möglich. Diese können die Förderung von sozialen, ökologischen und der Allgemeinheit dienenden Aspekten beinhalten.

Durch eine gezielte Innenentwicklung kann neben der Senkung des weiteren Flächenbedarfs die bestehende Bebauung aufgewertet und das Lebensumfeld der Bevölkerung verbessert werden. Es erfolgt eine Optimierung der vorhandenen Infrastruktur und Versorgung. Die Innenentwicklung stellt eine nachhaltige Lösung gegenüber der Außenentwicklung dar.
 

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