Eigenjagdbezirke und gemeinschaftliche Jagdbezirke
Die Domänenverwaltung ist auch für die zum domänenfiskalischen Grundvermögen gehörenden Jagdrechte zuständig. Der überwiegende Teil der hessischen Staatsdomänen bildet gesondert zu verpachtende Eigenjagdbezirke. Wenn eine neue Verpachtung einer solchen Eigenjagd ansteht, wird diese in der Regel öffentlich ausgeboten. Jagdgrundstücke, die zur Verpachtung zur Verfügung stehen, werden unter anderem auf dieser Seite veröffentlicht.