Kompensation Straßenbau
Ausgleichsmaßnahmen für Natur und Umwelt
Jede Straßenbaumaßnahme greift in die Natur ein. Der Umwelt und uns Menschen zuliebe müssen derartige Eingriffe vom Vorhabenträger durch naturschutzfachliche Maßnahmen auf Basis des Bundesnaturschutzgesetzes (§§13 ff.) ausgeglichen werden.
Der Ausgleich erfolgt durch eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen, welche vom Eingriff betroffene Tier- und Pflanzenarten fördern bzw. für ihren Schutz neue Lebensräume schaffen sollen. Ausgleichsmaßnahmen schaffen strukturreiche Landschaften und steigern somit die Biodiversität.
Dabei kann es sich um folgende Maßnahmen handeln:
- Anlage und Unterhaltung von Streuobstwiesen
- Pflegemaßnahmen zu extensiv bewirtschaftetem Grünland
- Pflegemaßnahmen zur Renaturierung von Gewässern
- Pflanzung und Pflege von Feldgehölzen oder Waldflächen
- Verbesserung der Lebenssituation spezieller Tierarten, z.B. durch ein größeres Angebot an Nistmöglichkeiten
- Änderung der Bewirtschaftung zugunsten seltener Pflanzenarten
- Strukturanreicherungen und Biotopaufwertungen zur Erhöhung der Biodiversität
Hierzu zählt neben der Sicherung von Flächen für vorgenannte Maßnahmen auch die Suche und der Erwerb von Ökopunkten sowie die Sicherung von Ersatzaufforstungsflächen in ganz Hessen unter Berücksichtigung landwirtschaftlicher und naturschutzfachlicher Belange.
Wir führen das Kompensationskataster des Landes Hessen, in welchem die Kompensationsmaßnahmen sämtlicher Bundes- und Landesstraßenprojekte enthalten sind.
Das Team Kompensation ist mit der Entwicklung und Unterhaltung von Ökokonten und Ersatzaufforstungsflächen für das Land Hessen Straßen- und Verkehrsverwaltung betraut. Hierzu werden hessenweit Flächen im Eigentum des Land Hessen Straßenbau ermittelt, die durch eine entsprechende naturschutzfachliche Aufwertung zu geeigneten Flächenpools entwickelt werden können.
Außerdem managen wir die Pflege der Maßnahmenflächen der Bundes- und Landesstraßenverwaltung in Hessen. Durch zielgerichtet veranlasste Pflegearbeiten sowie deren Überwachung durch regelmäßige Flächenkontrollen wird die Wirksamkeit der Kompensationsmaßnahmen langfristig sichergestellt. Es findet eine regelmäßige Begutachtung der Flächen bezüglich ihres Entwicklungszustandes statt. Eventuell nötige Nachbesserungen in Bezug auf die Bewirtschaftung können so erkannt und umgesetzt werden, um die festgelegten Ziele zu erreichen.
Damit die Pflege der Flächen gewährleistet ist, arbeiten wir eng mit örtlichen Landwirten zusammen, die die Flächen unter Berücksichtigung der vorgegebenen Naturschutzauflagen bewirtschaften. Es erfolgt auch eine Zusammenarbeit mit Garten- und Landschaftsbaubetrieben sowie Vereinen und Privatpersonen zur Erbringung der Kompensationsverpflichtungen.
Das Kompensationsmanagement der HLG ist daher Ihr fachlicher Ansprechpartner im Bereich Eingriffsregelung und Naturschutz.
Wir sind stets auf der Suche nach interessierten Pflegepartnern, die mit uns gemeinsam die Maßnahmenziele erreichen und die langfristige Unterhaltung der Kompensationsmaßnahmen sicherstellen wollen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann sprechen Sie uns an.