Entgeltverzeichnis – alle Kosten auf einen Blick
Auf der Grundlage
des Hessischen Gesetzes zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Hessisches Naturschutzgesetz − HeNatG) vom 25. Mai 2023, gültig ab 7. Juni 2023, in Verbindung mit der Hessischen Kompensationsverordnung (KV) i. d .F. vom 26.10.2018 sowie des Anerkennungsbescheides zur Ökoagentur des HMULV vom 23.12.2005 (ff),
erbringt die Hessische Landgesellschaft mbH, als "Ökoagentur für Hessen", gegen Entgelt verschiedene Dienstleistungen:
Vorbemerkung: Ein Verkauf von Biotopwertpunkten (Ökopunkte) erfolgt nicht unterhalb einer Bagatellgrenze von 3.000 Ökopunkten, eine verbindliche Reservierung erfolgt erst ab 10.000 Ökopunkten. Bis zu dieser Summe können Ökopunkte nur direkt gekauft und nicht reserviert werden.
Leistungsbeschreibung
Entgelt
Verkauf von Biotopwertpunkten (Ökopunkten)
Der Preis je Ökopunkt ist abhängig von der Lage, den Herstellungskosten sowie dem Aufwand für 30 Jahre Funktionssicherung und Verwaltung und beginnt bei 0,60 €/Ökopunkt*.
Vermittlung von Ökopunkten / vorlaufenden Kompensationsmaßnahmen an einen Eingriffsverursacher (nach Beauftragung durch den Anbieter) gemäß § 5 Abs. (1) 2. KV
Provision : Mindestsatz (pauschal) 300,- € * zwischen 3.000 und 5.000 Ökopunkten oder 6 % des Vermittlungsumfangs in €* von der Nettosumme
Reservierungsgebühr - Vorhalten von Ökopunkten bzw. ihren Maßnahmen,
wenn diese vom Vorhabenträger nicht direkt gekauft werden können.
Die HLG erhebt eine Reservierungsgebühr. Diese richtet sich nach Projekt und vorgehaltenen Ökopunkten und beträgt 0,04 €/Ökopunkt/Vertragsjahr*.
Freistellung eines Eingriffsverursachers von Kompensationsverpflichtungen
(gemäß KV § 5 Abs. (6))
siehe Verkauf von Ökopunkten
Ankauf von Ökopunkten (nur mit Gestattungsvertrag und dinglicher Sicherung oder durch Kauf des zu Grunde liegenden Grundstückes)
je nach Umfang und Art der nachgewiesenen Funktionssicherung und Pflege für mindestens 30 Jahre: ab 0,15 €/Ökopunkt*
Beratungs- und Betreuungsleistungen (je nach Leistungsbeschreibung und Schwierigkeitsgrad)
Stundenhonorar** von 94,- €* bis 125,- €* oder Tagessatz von 800,- €*
Planung, Herstellung und Betreuung von Kompensationsmaßnahmen für Dritte und bei Bedarf Vermarktung an Eingriffsverursacher (Ökopunktehandel)
Projektbezogenes Entgelt** (in Abhängigkeit der kalkulierten Kosten für Grundstück, Planung, Maßnahmenumsetzung, Kapitalverzinsung, Wagnis, Auflagen der Genehmigungs-/Anerkennungsbehörden, Personalkosten**)
Funktionssicherung, Pflege und Verwaltung von bestehenden Kompensationsmaßnahmen Dritter (Arten- Biotopschutz, Ökokontoflächen, Aufforstungen, sonstige Maßnahmen)
Mindestsatz (pauschal) 1.500,- €/Jahr* oder projektbezogenes Entgelt* (in Abhängigkeit der kalkulierten Kosten für Pflege, Bewirtschaftung, Kapitalverzinsung, Wagnis, Auflagen der Genehmigungs-/Anerkennungsbehörden, Personalkosten**)
Ersatzaufforstung i. S. § 12 Hessisches Waldgesetz (inkl. der Grundstücksakquise, Aufforstung sowie 10 Jahre Betreuung
Die Abrechnung erfolgt pauschal nach erteilter Aufforstungsgenehmigung und Herstellung der Aufforstungsfläche, mit mindestens 12,- Euro/m²* zzgl. 0,15 €/Ökopunkt*
* alle angegebenen Entgelte verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
** jeweils nach der Personalkostentabelle des Landes Hessen zzgl. Unternehmenszuschlag
Inkrafttreten und Gültigkeit - Dieses Entgeltverzeichnis tritt am 01.03.2025 in Kraft.