Waldkonto
Wird im Zuge eines Bauvorhabens Wald gerodet, verlangt der Gesetzgeber die Neuanlage von Wald in Form von Ersatzaufforstungen. Laut § 12 des Hessischen Waldgesetzes zur Walderhaltung und -umwandlung ist es möglich, diese zu bevorraten und analog zum Ökokonto auf ein „Waldkonto“ bei der Unteren Naturschutzbehörde einzubuchen.
Als Dienstleister für forstrechtlichen Ausgleich unterstützen wir sowohl Grundstückseigentümer als auch Vorhabenträger und Bauherren vollumfänglich bei Planung, Herstellung und Pflege der Waldneuanlage. Zu unseren Leistungen gehören unter anderem die hessenweite Akquise geeigneter Flächen, die Kommunikation mit der Naturschutzbehörde (Beantragen der Aufforstungsgenehmigung, Registrierung und Einbuchung in ein Waldkonto etc.), die Organisation der Aufforstung durch einen Fachbetrieb sowie die Betreuung der Neuanlage bis zur Anerkennung als Wald nach ca. 5 - 7 Jahren. Weitere Informationen zu einer unserer Waldneuanlagen, der Ersatzaufforstung Kleestadt, finden Sie auf unserer Projektseite.